Zum 10-jährigen Jubiläum: 1. CarpeGusta Literatur Award ausgerufen

Update: Der Gewinner steht fest: Prof. Dr. Peter Baeumle-Courth

Seine Kurzgeschichte „Die kleine Echse“ und ein ausführliches Interview mit dem Autor ist am 9. November im Magazin erschienen unter: „Prof. Dr. Peter Baeumle-Courth: Gewinner des CarpeGusta Literatur Awards 2024“.

 

27. Januar 2024 – Vor zehn Jahren ging CarpeGusta an den Start. Seitdem haben sich das Magazin und seine Social-Media-Kanäle in der Literaturlandschaft etabliert und erfreuen sich über inzwischen 50.000 Leser im Monat. Damit ist die Zeitschrift einzigartig in der deutschsprachigen Medienlandschaft. 365 Tage im Jahr präsentiert die Redaktion seit 2014 Literatur-Trends, berichtet über neue Bücher und stellt berühmte und neue vielversprechende Autoren vor – und lädt damit zu beeindruckenden, außergewöhnlichen Streifzügen ein.

Dieses Jubiläum und die damit verbundenen Erfolge nehmen wir zum Anlass, den 1. CarpeGusta Literatur Award auszurufen.

Texte voller Hoffnung

Eine Jury entscheidet über den Siegertext und zeichnet den Autor mit dem CarpeGusta Literatur Award 2024 aus. Im November erscheint die Kurzgeschichte dann bei CarpeGusta Literatur – Das Magazin, das Bücher l(i)ebt in voller Länge. Der Gewinner selbst wird in einem ausführlichen Interview in der Rubrik „Autoren-Porträts“ vorgestellt – neben Bestseller-Schriftstellern wie Arno Strobel, Stephen King, Sebastian Fitzek und Nele Neuhaus! Zusätzlich gibt es den Schreibratgeber „Poesie der Worte“ und 100 Euro Preisgeld.

Teilnahmebedingungen

Pro Autor kann bis zum 15. September 2024 ein Text eingesandt werden. Er darf 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen nicht überschreiten.

Die Kurzgeschichte muss zusammen mit einer Kurzvita des Autors in Papierform per „normaler“ Post (keine Einschreiben o. ä.) eingereicht werden, paginiert und versehen mit Name, Kontaktdaten inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Die Adresse lautet: CarpeGusta, Stichwort „CarpeGusta Literatur Award 2024“, Elsterweg 1, 50389 Wesseling. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt und schickt dann seine Geschichte samt Vita als Datei per E-Mail an die Redaktion.

Auf einem separaten Blatt ist die folgende Erklärung abzugeben (die gern per Copy&Paste übernommen werden kann) und eigenhändig bzw. vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen:

Ich erkläre hiermit, dass mein Text unveröffentlicht ist. Ich erkläre außerdem, alleiniger Urheber des eingesandten Textes zu sein, ihn nicht durch und/oder mithilfe künstliche(r) Intelligenz verfasst zu haben und mit ihm keinerlei Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen. Die Redaktion von CarpeGusta stelle ich hiermit von etwaigen Schadenersatzansprüchen frei. Ich erkläre ferner, mit einer Veröffentlichung bei CarpeGusta und auf seinen Social-Media-Kanälen (inkl. etwaiger PR-Maßnahmen) einverstanden zu sein, und räume dafür die entsprechenden einfachen Nutzungsrechte für die Dauer des deutschen Urheberrechts ein. Das bedeutet, dass die Urheberrechte natürlich beim Autor verbleiben und der Text auch jederzeit anderweitig veröffentlicht werden darf. Die Redaktion von CarpeGusta ist berechtigt, Korrekturen an meinem Text vorzunehmen. Mir ist bekannt, dass der Gewinner den CarpeGusta Literatur Award und ein Preisgeld von 100 Euro erhält. Honoraransprüche habe ich nicht. Es entstehen mir natürlich auch keinerlei Kosten.

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